Lieferkettengesetz
CAHRES
Unternehmensverantwortung
Länder machen Gesetze. Das gilt auch für Entwicklungsländer, von denen viele sehr reich an natürlichen Ressourcen sind. Warum sollen Unternehmen der EU jetzt die Verantwortung dafür übernehmen, dass an der x-ten Stelle ihrer Lieferketten Menschenrechte geachtet und Umweltstandards eingehalten werden?
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Die Antwort ist tatsächlich sehr einfach. Geld regiert die Welt. In 2019 lag der weltweite Devisenhandel pro Tag bei 6.590 Milliarden US$. Die Europäische Zentralbank hatte Ende 2019 Währungsreserven in Höhe von €69 Milliarden. Die nationalen Notenbanken hatten zusammen zusätzliche Reserven in Höhe von €827 Milliarden inkl. Goldreserven. Es ist einfach so, dass die Wirtschaft auf die ökonomischen Verhältnisse der Unternehmen und Menschen in den jeweiligen Lieferketten mehr Einfluss hat als die Politik auf die inneren Angelegenheiten anderer Staaten.
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Das ist lange bekannt. Deswegen hat die UNHRC schon 2011 die Richtlinien für Unternehmensverantwortung verabschiedet. Trotzdem ist es ein Problem, denn die Verbraucher sind sehr preissensitiv und solange andere Marktteilnehmer keine fairen Preise zahlen, gibt es ein Ungleichgewicht im Wettbewerb. Dieses Ungleichgewicht soll das Lieferkettengesetz beheben. Gleiche Rechte und Pflichten benachteiligen nicht mehr diejenigen, die sich auch heute schon ihrer Unternehmensverantwortung stellen und danach handeln. Nur einige wenige Unternehmen haben eine solche Marktmacht, dass sie sich trotz Überprüfung und weitestgehender Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer Lieferkette behaupten können. Welche Marktmacht hat ein mittelständisches metallverarbeitendes Unternehmen auf die Stahlproduzenten in China oder Indien? Allein sind seine Möglichkeiten begrenzt. Durch das Lieferkettengesetz hat es aber alle anderen metallverarbeitenden Unternehmen auf seiner Seite.
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Der Schulterschluss erfolgt aber nicht bewusst und direkt. Die Unternehmen werden gebündelt, ihre Interessen werden vereint, indem jedes für sich auf die Erkenntnisse seiner Lieferkettenanalyse entsprechend dem Lieferkettengesetz handelt.
Die Chancen, die für Europa und jeden Mittelständler, sowie jeden europäischen Arbeitnehmer im Lieferkettengesetz liegen, werden an anderer Stelle betrachtet. Hier wird Unternehmensverantwortung auch für Mittelständler ohne direkte Kontakte entlang ihrer gesamten Lieferkette möglich.
Das Gesetz schützt jedes Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen, welches die Unternehmensverantwortung ohnehin im Sinn hat. Allen anderen gibt es einen guten Grund, ebenfalls so zu handeln. Allein durch gleichartiges Handeln in der Menge können europäische mittelständische Unternehmen das Verhalten von ausländischen Großkonzernen ändern.
Konzernverantwortungsinitiative
der Schweiz
In der Schweiz entspricht das deutsche Vorhaben zum Lieferkettengesetz der Konzernverantwortungsinitiative. Diese Initiative wurde im November 2020, nach einer massiven Kampagne von Unternehmensverbänden gegen dieselbe, knapp abgelehnt. War dies nun richtig oder falsch?
Dazu soll hier kein Urteil abgegeben werden. Die Schweiz hat nicht die Marktmacht einer EU. Das knappe Ergebnis wäre vielleicht anders ausgefallen, wenn eben keine Nachteile für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen befürchtet worden wären, dadurch dass die EU schon ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hätte. Die Befürchtungen in der Schweiz lassen sich also weder auf Deutschland noch auf die EU übertragen.
Demzufolge hätte das ganze anders aussehen können, wenn die Konzernverantwortungsinitiative beinhaltet hätte, dass man sich einer entsprechende EU Richtline anschließen wollen würde. Dann hätte man auch die Schweizer Unternehmen mit ins Boot holen können, da sie dann keine Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen der EU hätten befürchten müssen.